Widerrufsrecht
Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt jährlich und muss jeweils neu beantragt werden. Dem Antrag muss ein aktueller Nachweis der journalistischen Tätigkeit beigefügt sein.
Für Journalisten, die nicht Mitglied des DJV sind, wird für die Ausstellung eine Bearbeitungsgebühr erhoben. (Antragsformular)
Nach Beantragung des Presseausweises können Sie hier Ihre Presseausweisgebühr online bezahlen. Bitte wählen Sie den Ausweis sowie ggf. das Autopresseschild aus.
Bei Ablehnung des Antrages wird die Ausstellungsgebühr erstattet. Die Presseausweisausstellung ist für Mitglieder des DJV Sachsen gebührenfrei!